Die Beschwerde einer Mutter ist durch das OLG Frankfurt/Main zurückgewiesen worden. Die sorgeberechtigten Eltern eines fast 16-Jährigen waren uneinig bei der Entscheidung über die Impfung des gemeinsamen Kindes. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit des Kindes bedarf es eines Co-Konsenses mit den Eltern. Bei einer Impfemfehlung durch die STIKO und einem gleichzeitigen die Impfung befürwortenden Kind, ist die Entscheidung über die Impfung dem Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.