Testament und Erbvertrag sind Verfügungen von Todes wegen. Beide lassen eine sehr individuelle Regelung des Erbfalles zu.Individuelle Regelungen sind dann bspw. sinnvoll, wenn nicht eheliche Lebensgemeinschaften bestehen, das Vermögen auf nur ein Kind übertragen werden soll, um die Zerschlagung des Vermögens zu verhindern bei der Vererbung von Unternehmen, wenn es vermieden werden soll, dass Erbengemeinschaften entstehen. Ein Testament kann grundsätzlich jede volljährige Person errichten. Es kann aber auch ein Erbvertrag geschlossen werden, der zur Folge hat, dass die im Vertrag getroffenen Verfügungen nur ausnahmsweise wieder gelöst werden können. Inhaltlich können mit dem Erbvertrag ebenso umfangreiche Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden.
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Wer ist Erbe?
Erbe ist, wer beim Tod einer Person kraft Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Erben kann man, ohne es zu wissen. Denn man erbt mit dem Tode des Erblassers, ohne dass man von dem Tod Kenntnis haben muss. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Das kann manchmal sinnvoll sein. Denn vererbt werden nicht einzelne Gegenstände, sondern immer der ganze Nachlass als Gesamtheit. Dazu gehören zum einen, das Bankvermögen,das Bargeld, die Gegenstände, Grundstücke aber (!) eben auch alle Schulden.