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Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Am 29.10.2013 referiere ich im Rahmen einer Veranstaltung des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e.V. im Ratssaal der Stadt Bad Freienwalde zum Thema

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Veranstaltungsbeginn ist um 17.00 Uhr in der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1. Ich freue mich über eine rege Teilnahme.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Alter oder Krankheit – Wird mein Wille noch beachtet?

Es besteht nicht zu Unrecht bei vielen die Sorge, sie würden im unumkehrbaren Zustand der Bewusstlosigkeit durch künstliche Ernährung und Beatmung, in aus ihrer Sicht unwürdiger Weise, am „Leben“ gehalten werden. Abhilfe schaffen hier die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung eines Volljährigen, die bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe betrifft. Mit der Patientenverfügung fällt eine Person in gesunden Tagen eine verbindliche Entscheidung, die dann im Falle extremer Erkrankung zum Tragen kommt. Sie schützt davor, dass man nach fremden Wertvorstellungen behandelt wird.

Mit der Vorsorgevollmacht wird hingegen ein Vertreter wirksam bestimmt, der im Falle extremer Erkrankung für den Betroffenen nach dessen Wünschen auftritt. Auf diese Weise bedarf es keiner Bestellung eines fremden Betreuers, der ja die ärztliche Behandlung nach seinen Wertvorstellungen bestimmt.

Die Anforderungen an die Formalien einer Patientenverfügung sind vom Gesetzgeber gering gehalten. Erforderlich ist zweierlei: die Volljährigkeit des Verfügenden und die Schriftform der Verfügung. Eine vorherige Beratung durch einen Anwalt ihres Vertrauens oder der Beurkundung bedarf es nicht. Beides ist allerdings absolut empfehlenswert!

Alter und Krankheit

Durch Alter oder Krankheit kann jeder in die Lage kommen, dass er die wichtigsten eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Für diesen Fall sind folgende Fragen von großer Bedeutung und die Beantwortung ist nicht ganz leicht:

Wer entscheidet für mich?
Wird mein Wille noch beachtet?
Wer entscheidet über Operationen?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte?
Wer kündigt meine Wohnung?

Vielleicht kümmern sich dann der Ehepartner oder die Kinder um mich. Die Befugnis, rechtsverbindlich zu erklären oder zu entscheiden, steht den Angehörigen jedoch nicht zu. Denn für volljährige Personen können auch die Angehörigen nur aufgrund einer Vollmacht handeln- oder aber dann, wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Daher ist es sinnvoll, sich über eine Vollmacht zur Vorsorge Gedanken zu machen. Damit haben Sie im Bedarfsfall ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Auf diesem Wege können Sie mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die dann nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Anweisungen handeln werden.