Verträge schließen wir alle fast täglich. Meistens geht das sehr schnell. Ob beim Bäcker mündlich oder am Küchentisch per Mausklick. Auch telefonisch werden schnell Waren bestellt und Aufträge erteilt. Verträge kann man schriftlich oder auch einfach durch ein bestimmtes Verhalten schließen. Eine Unterschrift ist, entgegen weit verbreiteter Ansicht, nicht unbedingt nötig. Man sollte also kritisch sein!
Hinter vermeintlich kostenlosen Angeboten verstecken sich oft Fallen. So mancher kostenlose Download entpuppt sich als kostspielig, und die gelieferte Ware sieht ganz anders aus, als man es sich vorgestellt hat. Das böse Erwachen kommt dann erst, wenn eine Rechnung oder Mahnung eingeht. Allerdings sind diese nicht immer berechtigt. So entschied das Landgericht Berlin im Jahr 2011, (Az. 15 O 268/10, 08.02.2011), dass eine Zahlungspflicht für ein üblicherweise kostenloses Online- Angebot nicht entsteht, wenn sich nicht bereits auf der Startseite ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit befindet.
In dem konkreten Fall ging es um ein elektronisches Schwarzes Brett. Die Nutzer der Seite hatten die Möglichkeit, Mitfahrgelegenheiten bzw. WG-Zimmer zu suchen oder anzubieten. Der Betreiber der Seite stellte dazu lediglich die notwendige Nutzeroberfläche bereit. Der Austausch und Informationsfluss war von den Nutzern selbst zu organisieren. Nach Ansicht des Gerichts spricht viel dafür, dass die Betreiber der Seite ganz bewußt versuchten, die Entgeltpflicht zu verstecken. Dies verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Oft ist man also zu einer Zahlung nicht verpflichtet. Trotzdem werden Forderungen geltend gemacht oder es wird Druck mit Inkasso-Büros aufgebaut. Gerade als Verbraucher – also außerhalb beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit – genießt man umfangreiche Rechte. Häufig gibt es aber auch Möglichkeiten, sich unter Einhaltung kurzer Fristen von Verträgen zu lösen. Im Zweifel sollte man sich bei einem Anwalt informieren. Ein Anwalt kennt sich mit Fernabsatzverträgen und den Regelungen über Haustürgeschäfte aus.
Hinweis: Der Beitrag wurde am Sonntag, 30.12.12 im Märkischen Sonntag veröffentlicht.