Archiv des Autors: Christiane Saß

Alter und Krankheit

Durch Alter oder Krankheit kann jeder in die Lage kommen, dass er die wichtigsten eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Für diesen Fall sind folgende Fragen von großer Bedeutung und die Beantwortung ist nicht ganz leicht:

Wer entscheidet für mich?
Wird mein Wille noch beachtet?
Wer entscheidet über Operationen?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte?
Wer kündigt meine Wohnung?

Vielleicht kümmern sich dann der Ehepartner oder die Kinder um mich. Die Befugnis, rechtsverbindlich zu erklären oder zu entscheiden, steht den Angehörigen jedoch nicht zu. Denn für volljährige Personen können auch die Angehörigen nur aufgrund einer Vollmacht handeln- oder aber dann, wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Daher ist es sinnvoll, sich über eine Vollmacht zur Vorsorge Gedanken zu machen. Damit haben Sie im Bedarfsfall ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Auf diesem Wege können Sie mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die dann nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Anweisungen handeln werden.

Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag sind Verfügungen von Todes wegen. Beide lassen eine sehr individuelle Regelung  des Erbfalles zu.Individuelle Regelungen sind dann bspw. sinnvoll, wenn nicht eheliche Lebensgemeinschaften bestehen, das Vermögen auf nur ein Kind übertragen werden soll, um die Zerschlagung des Vermögens zu verhindern bei der Vererbung von Unternehmen, wenn es vermieden werden soll, dass Erbengemeinschaften entstehen. Ein Testament kann grundsätzlich jede volljährige Person errichten. Es kann aber auch ein Erbvertrag geschlossen werden, der zur Folge hat, dass die im Vertrag getroffenen Verfügungen nur ausnahmsweise wieder gelöst werden können. Inhaltlich können mit dem Erbvertrag ebenso umfangreiche Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden.

Wer ist Erbe?

Erbe ist, wer beim Tod einer Person kraft Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Erben kann man, ohne es zu wissen. Denn man erbt mit dem Tode des Erblassers, ohne dass man von dem Tod Kenntnis haben muss. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Das kann manchmal sinnvoll sein. Denn vererbt werden nicht einzelne Gegenstände, sondern immer der ganze Nachlass als Gesamtheit. Dazu gehören zum einen, das Bankvermögen,das Bargeld, die Gegenstände, Grundstücke aber (!) eben auch alle Schulden.