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	<title>Saß Anwaltskanzlei</title>
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		<title>Elternunterhalt</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 10:54:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane Saß</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheim]]></category>
		<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Schonvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Rechtsgebiet ohne gefestigte Rechtsprechung Das Thema Elternunterhalt ist bei den Gerichten relativ neu. Daher ist die Rechtsprechung dazu teilweise widersprüchlich. Klare Strukturen fehlen bisher. Dennoch sind die für Sie wichtigsten Fragen geklärt: Wie Hoch ist mein Selbstbehalt? Der Selbstbehalt beträgt für das Kind 1500,- €. Für den Ehegatten des Kindes 1200,- €. Ist der… <a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/elternunterhalt/" rel="bookmark">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/elternunterhalt_illustration.jpg"><img src="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/04/elternunterhalt_illustration.jpg" alt="" title="elternunterhalt_illustration" width="720" height="196" class="alignnone size-full wp-image-140" /></a></p>
<p><strong>Ein Rechtsgebiet ohne gefestigte Rechtsprechung</strong></p>
<p>Das Thema Elternunterhalt ist bei den Gerichten relativ neu. Daher ist die Rechtsprechung dazu teilweise widersprüchlich. Klare Strukturen fehlen bisher. Dennoch sind die für Sie wichtigsten Fragen geklärt:</p>
<p><strong>Wie Hoch ist mein Selbstbehalt?</strong></p>
<p>Der Selbstbehalt beträgt für das Kind 1500,- €. Für den Ehegatten des Kindes 1200,- €. Ist der Ehegatte nicht erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt insgesamt 2700,- €. Vom Einkommen sind verschiedene Kosten abzugsfähig (Kredite, Vorsorgeverträge&#8230;)</p>
<p><strong>Was ist das sog. Schonvermögen? Wie hoch fällt es aus?</strong></p>
<p>Als Schonvermögen wird der Vermögensanteil bezeichnet, der nicht verwertet werden muss. Das Schonvermögen sichert den Lebensunterhalt des Kindes. Der Bundesgerichtshof benutzt seit 2006 auch zur Berechnung des Schonvermögens die als 5%-Formel bezeichnete Faustregel zur Berechnung des Selbstbehalts. Das Schonvermögen beträgt danach 5% des lebenszeitigen Bruttoeinkommens.</p>
<p><strong>Muss ich mein selbstgenutztes Eigenheim verwerten?</strong></p>
<p>Die selbstgenutzte Immobilie ist verwertungsfrei. Der Vorteil des mietfreien Wohnens wird jedoch auf das Einkommen angerechnet. Dabei richtet sich der Wert nicht nach dem realen Marktwert, sondern nach Pauschalbeträgen, die zwischen Alleinstehenden und Paaren unterscheiden (Alleinstehende: 450,-€ / Monat, Paare: 850,-€ /Monat).</p>
<p><strong>Wann werden Kinder in die Pflicht genommen?</strong></p>
<p>Ein Anspruch auf Unterhalt kann bestehen, wenn die Eltern in ein Heim müssen. Oft reicht die Rente nicht aus, um alle Kosten zu decken. Bevor die Kinder in die Pflicht genommen werden, müssen die Eltern ihre Ersparnisse aufbrauchen. Das eigene Vermögen der Eltern muss, bis auf den sog. Notgroschen, eingesetzt werden.</p>
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		<title>Personenschaden nach Autounfall</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 13:37:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane Saß</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsführungsschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Katrin ist die Mutter zweier schulpﬂichtiger Kinder. Beinahe zu Hause angekommen, knallt es kurz vor der Haustür. Ein junger Mann fährt ihr mit einem VW Golf geradewegs ins Blech. Der Schaden am Auto ist offensichtlich. Außerdem schmerzt der rechte Arm fürchterlich. Der Arm ist gebrochen, die Versorgung der Kinder ist ihr für zwei Wochen gar nicht möglich. Die Genesung dauert insgesamt ein halbes Jahr. Natürlich wird… <a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/verkehrsrecht/" rel="bookmark">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/autounfall2.jpg"><img src="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/autounfall2.jpg" alt="" title="autounfall2" width="720" height="181" class="alignnone size-full wp-image-116" /></a></p>
<p>Katrin ist die Mutter zweier schulpﬂichtiger Kinder. Beinahe zu Hause angekommen, knallt es kurz vor der Haustür. Ein junger Mann fährt ihr mit einem VW Golf geradewegs ins Blech. Der Schaden am Auto ist offensichtlich. Außerdem schmerzt der rechte Arm fürchterlich. Der Arm ist gebrochen, die Versorgung der Kinder ist ihr für zwei Wochen gar nicht möglich. Die Genesung dauert insgesamt ein halbes Jahr.</p>
<p>Natürlich wird für den Schaden am Pkw die gegnerische Haftpﬂichtversicherung in Anspruch genommen werden. Aber auch für den Ausfall der Mutter im Haushalt kann bei der Haftpﬂichtversicherung des Unfallgegners in der Regel ein beachtlicher Betrag geltend gemacht werden. Die Ermittlung dieses sog. Haushaltsführungsschadens aus verschiedenen Tabellen ist nicht ganz einfach. Daher sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Berechnung beherrscht.</p>
<p>Eine weitere Position kann der Nutzungsausfallschaden für den reparaturbedingten Ausfall des Unfallwagens sein. Ist der Wagen reparabel, darf die Geschädigte den Beginn der Reparaturarbeiten nicht schuldhaft verzögern. Noch einige andere Positionen sind denkbar, über die ein Anwalt Auskunft erteilt. Beispielsweise kann die Höhe des Schmerzensgelds nicht einfach einer Tabelle entnommen werden. Vielmehr ergeben sich die Beträge für den Einzelfall anhand individueller Besonderheiten. Eine Richtschnur geben dabei Gerichtsentscheidungen.</p>
<p>Wissenswert ist, dass die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, in der Regel im Rahmen der Haftungsquote von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Daher ist es nur zu empfehlen, einen Anwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen.</p>
<p><em>Der Beitrag wurde am <a title="Maerkischer Sonntag" href="http://www.maerkischer-sonntag.de/fileadmin/templates/maeso/downloads/pdfs/aktuell//20120226.MAESO.HP.FRW.12FRW.12.pdf" target="_blank">26.Februar 2012 in der Wochenzeitung &#8220;Märkischer Sonntag&#8221;, Lokalausgabe Bad Freienwalde</a> veröffentlicht.</em></p>
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		<title>Alter und Krankheit</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 14:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane Saß</dc:creator>
				<category><![CDATA[Seniorenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch Alter oder Krankheit kann jeder in die Lage kommen, dass er die wichtigsten eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Für diesen Fall sind folgende Fragen von großer Bedeutung und die Beantwortung ist nicht ganz leicht: Wer entscheidet für mich? Wird mein Wille noch beachtet? Wer entscheidet über Operationen? Wie werde ich ärztlich versorgt?… <a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/alter-und-krankheit/" rel="bookmark">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/familie_fuersorge2.jpg"><img src="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/familie_fuersorge2.jpg" alt="" title="Familienfürsorge bei Alter und Krankheit" width="720" height="180" class="alignnone size-full wp-image-125" /></a></p>
<p>Durch Alter oder Krankheit kann jeder in die Lage kommen, dass er die wichtigsten eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Für diesen Fall sind folgende Fragen von großer Bedeutung und die Beantwortung ist nicht ganz leicht:</p>
<p>Wer entscheidet für mich?<br />
Wird mein Wille noch beachtet?<br />
Wer entscheidet über Operationen?<br />
Wie werde ich ärztlich versorgt?<br />
Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte?<br />
Wer kündigt meine Wohnung?</p>
<p>Vielleicht kümmern sich dann der Ehepartner oder die Kinder um mich. Die Befugnis, rechtsverbindlich zu erklären oder zu entscheiden, steht den Angehörigen jedoch nicht zu. Denn für volljährige Personen können auch die Angehörigen nur aufgrund einer Vollmacht handeln- oder aber dann, wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind. Daher ist es sinnvoll, sich über eine Vollmacht zur Vorsorge Gedanken zu machen. Damit haben Sie im Bedarfsfall ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Auf diesem Wege können Sie mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die dann nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Anweisungen handeln werden.</p>
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		<title>Testament und Erbvertrag</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 13:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane Saß</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Testament und Erbvertrag sind Verfügungen von Todes wegen. Beide lassen eine sehr individuelle Regelung  des Erbfalles zu.Individuelle Regelungen sind dann bspw. sinnvoll, wenn nicht eheliche Lebensgemeinschaften bestehen, das Vermögen auf nur ein Kind übertragen werden soll, um die Zerschlagung des Vermögens zu verhindern bei der Vererbung von Unternehmen, wenn es vermieden werden soll, dass Erbengemeinschaften… <a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/testament-und-erbvertrag/" rel="bookmark">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/testament2.jpg"><img src="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/testament2.jpg" alt="" title="testament" width="720" height="180" class="alignnone size-full wp-image-127" /></a></p>
<p>Testament und Erbvertrag sind Verfügungen von Todes wegen. Beide lassen eine sehr individuelle Regelung  des Erbfalles zu.Individuelle Regelungen sind dann bspw. sinnvoll, wenn nicht eheliche Lebensgemeinschaften bestehen, das Vermögen auf nur ein Kind übertragen werden soll, um die Zerschlagung des Vermögens zu verhindern bei der Vererbung von Unternehmen, wenn es vermieden werden soll, dass Erbengemeinschaften entstehen. Ein Testament kann grundsätzlich jede volljährige Person errichten. Es kann aber auch ein Erbvertrag geschlossen werden, der zur Folge hat, dass die im Vertrag getroffenen Verfügungen nur ausnahmsweise wieder gelöst werden können. Inhaltlich können mit dem Erbvertrag ebenso umfangreiche Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden.</p>
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		<title>Wer ist Erbe?</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 12:36:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane Saß</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtrechtsnachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Vererben]]></category>

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		<description><![CDATA[Erbe ist, wer beim Tod einer Person kraft Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Erben kann man, ohne es zu wissen. Denn man erbt mit dem Tode des Erblassers, ohne dass man von dem Tod Kenntnis haben muss. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Das kann manchmal sinnvoll sein. Denn… <a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wer-ist-erbe/" rel="bookmark">weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/testament_erbe.jpg"><img src="http://sass-anwaltskanzlei.de/wordpress/wp-content/uploads/2012/02/testament_erbe.jpg" alt="" title="testament_erbe" width="720" height="196" class="alignnone size-full wp-image-145" /></a></p>
<p>Erbe ist, wer beim Tod einer Person kraft Verfügung von Todeswegen oder kraft Gesetzes Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen wird. Erben kann man, ohne es zu wissen. Denn man erbt mit dem Tode des Erblassers, ohne dass man von dem Tod Kenntnis haben muss. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Das kann manchmal sinnvoll sein. Denn vererbt werden nicht einzelne Gegenstände, sondern immer der ganze Nachlass als Gesamtheit. Dazu gehören zum einen, das Bankvermögen,das Bargeld, die Gegenstände, Grundstücke <strong>aber (!) </strong>eben auch alle Schulden.</p>
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