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Personenschaden nach Autounfall

Katrin ist die Mutter zweier schulpflichtiger Kinder. Beinahe zu Hause angekommen, knallt es kurz vor der Haustür. Ein junger Mann fährt ihr mit einem VW Golf geradewegs ins Blech. Der Schaden am Auto ist offensichtlich. Außerdem schmerzt der rechte Arm fürchterlich. Der Arm ist gebrochen, die Versorgung der Kinder ist ihr für zwei Wochen gar nicht möglich. Die Genesung dauert insgesamt ein halbes Jahr.

Natürlich wird für den Schaden am Pkw die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Aber auch für den Ausfall der Mutter im Haushalt kann bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel ein beachtlicher Betrag geltend gemacht werden. Die Ermittlung dieses sog. Haushaltsführungsschadens aus verschiedenen Tabellen ist nicht ganz einfach. Daher sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Berechnung beherrscht.

Eine weitere Position kann der Nutzungsausfallschaden für den reparaturbedingten Ausfall des Unfallwagens sein. Ist der Wagen reparabel, darf die Geschädigte den Beginn der Reparaturarbeiten nicht schuldhaft verzögern. Noch einige andere Positionen sind denkbar, über die ein Anwalt Auskunft erteilt. Beispielsweise kann die Höhe des Schmerzensgelds nicht einfach einer Tabelle entnommen werden. Vielmehr ergeben sich die Beträge für den Einzelfall anhand individueller Besonderheiten. Eine Richtschnur geben dabei Gerichtsentscheidungen.

Wissenswert ist, dass die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, in der Regel im Rahmen der Haftungsquote von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Daher ist es nur zu empfehlen, einen Anwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen.

Der Beitrag wurde am 26.Februar 2012 in der Wochenzeitung „Märkischer Sonntag“, Lokalausgabe Bad Freienwalde veröffentlicht.